Vater werden. Vater sein

Auch für werdende Väter sind die Entwicklung des Kindes im Bauch der Mutter und der Verlauf der Schwangerschaft sowie die Entwicklung des Babys im ersten Lebensjahr wichtige und herausfordernde Themen.

Sprechen Sie mit Ihrer Partnerin über ihre Gefühle und ihr körperliches Befinden. Besuchen Sie mit ihr einen Geburtsvorbereitungskurs. Mittlerweile gibt es Kursteile, die sich speziell mit Themen für werdende Väter beschäftigen. Dort können Sie sich darauf vorbereiten, was im Krankenhaus und in den ersten Wochen zu Hause passieren wird. Unterstützen Sie Ihre Partnerin, wo immer es geht.

Vor allem die letzten Wochen sind sehr anstrengend. Falls Sie normalerweise im Haushalt nicht so stark eingebunden sind, sollten Sie jetzt damit beginnen. So können Sie Unsicherheiten aus der Welt schaffen und in der Zeit nach der Geburt gut vorbereitet als Wochenbettmanager für Ihre Familie fungieren.

Die Geburt

Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie während der Geburt hilflos sind. Ihre Partnerin muss die Schmerzen einer Geburt alleine durchstehen. Sie muss dabei allerdings nicht alleine sein! Wenn Sie sich dazu entschließen, bei der Geburt dabei zu sein, geht es in erster Linie darum, einfach da zu sein.

Sie können versuchen, Ihrer Partnerin die Geburt zu erleichtern, indem Sie ihr das Kreuzbein massieren oder ihr den Kopf halten. Die eigentliche Arbeit können Sie Ihrer Partnerin allerdings nicht abnehmen. Dieses Ohnmachtsgefühl ist für viele, die gewöhnt sind, die Dinge in die Hand zu nehmen und Probleme zu beseitigen, ungewohnt. Bei einer Geburt können sie das plötzlich nicht und fühlen sich hilflos und fehl am Platz. Bereiten Sie sich im Vorfeld auf diese spezielle Situation im Kreißsaal vor.

So wird das Ohnmachtsgefühl, falls es auftreten sollte, Sie zumindest nicht unvorbereitet treffen.

Nach der Geburt

Die ersten Wochen nach der Geburt sind für Ihre Partnerin genauso anstrengend wie die letzten Wochen davor. Wenn es Ihnen möglich ist, sollten Sie sich in der Zeit nach der Geburt Urlaub nehmen. So können Sie Ihre Partnerin zu Hause optimal entlasten und schon frühzeitig damit beginnen, eine enge Beziehung zu Ihrem Kind aufzubauen.
An manchen Geburtsorten gibt es auch Familienzimmer. Das bedeutet, dass der werdende Vater mit aufgenommen wird und so lange mit Mutter und Kind ein Zimmer teilen kann, solange es seine Zeit (Sonderurlaub oder Urlaub) erlaubt bzw. Mutter und Kind nicht entlassen sind. Das kostet zwar Geld, ist aber eine einmalige Chance, sich als Vater von Beginn an aktiv zu beteiligen und schon in den ersten prägenden Tagen eine richtige Familie zu bilden.

Einige Mütter neigen dazu, die Mutter- Kind-Symbiose, die durch die Schwangerschaft entstanden ist, auf das geborene Baby zu übertragen. Sobald das Baby auf der Welt ist, ist allerdings die Zuneigung des Vaters genauso wichtig wie jene der Mutter. Ihr Kind besteht jeweils zur Hälfte aus Ihnen und Ihrer Partnerin. Beginnen Sie schon jetzt, einen eigenständigen Umgang mit Ihrem Kind zu finden. Für ein Baby ist es von Vorteil, wenn sich Mama und Papa auf unterschiedliche Weise um es kümmern.

Manche Mütter müssen erst lernen, ihr Baby loszulassen und den anderen Umgang des Vaters mit dem Neugeborenen zu akzeptieren. Vergessen Sie nie darauf, dass Sie und Ihre Partnerin jetzt nicht nur Eltern, sondern auch noch immer ein Paar sind. Versuchen Sie, sobald es möglich und für beide Partner in Ordnung ist, immer wieder etwas Zeit zu zweit zu verbringen und die Partnerschaft genauso bewusst zu (er)leben wie die Elternschaft. Denken Sie vor allem daran: Ihrem Kind geht es am besten, wenn es auch Ihnen gut geht. Leben Vater und Mutter in einer glücklichen, harmonischen, erfüllten Beziehung, so profitiert auch Ihr Kind davon.

Der Kampf mit der Bürokratie

Nachdem Ihr Baby das Licht der Welt erblickt hat, müssen einige organisatorische Dinge erledigt werden. In den meisten Fällen werden diese Behördengänge zur Aufgabe der Väter. Um Ihnen die Behördengänge zu vereinfachen, empfiehlt es sich, alle Dokumente von Mutter, Vater und Baby zu sammeln und zu den verschiedenen Behördenwegen mitzunehmen.
In den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt müssen Sie sich um einige Dokumente für Ihr Baby kümmern.

Geburtsmeldung
Wenn Ihr Baby im Spital oder mit Hilfe einer Hebamme zur Welt kommt, wird diese Meldung vom Spital oder der Hebamme übernommen. Bei einer Hausgeburt ohne Hebamme oder ÄrztIn müssen Sie die Meldung beim zuständigen Standesamt binnen einer Woche nach Geburt durchführen.

Geburtsurkunde
Nachdem die Geburtsmeldung erfolgt ist, können Sie die Geburtsurkunde für Ihr Baby am Standesamt abholen. Bei der Ausstellung der Urkunde müssen Sie den oder die Vornamen sowie den Familiennamen Ihres Babys bekanntgeben. Spätestens einen Monat nach der Geburt muss die Urkunde für Ihr Baby ausgestellt worden sein. Erforderliche Dokumente: Geburtsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise von Mutter und Vater sowie gegebenenfalls die Heiratsurkunde.

Sozialversicherung
Ihr Baby ist in der Regel per Gesetz bei Mutter und Vater mitversichert. Die Meldung der Geburt an die Sozialversicherung erfolgt durchs Standesamt.
Nach erfolgter Meldung erhält das Kind per Post eine eigene E-Card. Sollte diese 14 Tage nach der Geburt noch nicht eingelangt sein, wird empfohlen, Kontakt zum zuständigen Sozialversicherungsträger aufzunehmen und nachzufragen. Einem Antrag auf Wochengeld nach der Geburt bei der für Sie zuständigen GKK-Stelle müssen Sie die Geburtsurkunde des Kindes, bei Früh-, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindung eine Bescheinigung des Spitals sowie eine Aufenthaltsbestätigung über den Krankenhausaufenthalt rund um die Geburt beilegen.

Meldezettel
Auf dem jeweiligen magistratischen Bezirksamt oder der Bezirkshauptmannschaft müssen Sie den Wohnsitz Ihres Babys bekanntgeben. Die Anmeldung kann gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt des Geburtsortes erfolgen, wenn vorher (in der Regel im Krankenhaus) ein Meldezettel-Formular ausgefüllt wird. Spätestens binnen drei Tagen nach Rückkehr aus der Geburtsstation muss die Anmeldung bei der Meldebehörde des Wohnsitzes erfolgen.

Familienbeihilfe und Kindergeld
Für im Inland geborene Kinder werden die notwendigen Daten vom Standesamt an die Finanzbehörde weitergeleitet, und Sie erhalten ein Informationsschreiben vom Finanzamt über die Familienbeihilfe. Dieses verweist auch auf eventuell noch nachzureichende Unterlagen.
Entsprechende Formulare finden Sie online auf www.gesundheitskasse.at. Informationen über die Varianten des Kinderbetreuungsgeldes finden Sie auf Seite 4 oder auf www.bundeskanzleramt. gv.at/agenda/familie.html

Staatsbürgerschaftsnachweis
Sobald Ihr Baby eine Geburtsurkunde und einen Meldezettels besitzt, kann ein Staatsbürgerschaftsnachweis beantragt werden. Ist Ihr Kind ehelich geboren, so erwirbt es, auch wenn nur ein Elternteil österreichischer Staatsbürger ist, automatisch die Staatsbürgerschaft. Wird Ihr Kind unehelich geboren, erwirbt es automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn die Mutter eine solche besitzt.

Sorgerecht
Wenn Sie und die Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, erhalten Sie nicht automatisch das geteilte Sorgerecht. Sie müssen die gemeinsame Obsorge bei Gericht beantragen. Passiert dies nicht, erhält die Mutter automatisch die alleinige Obsorge.

Reisepass
Alle Kinder (auch Neugeborene) brauchen für Auslandsreisen einen eigenen Reisepass. Für Minderjährige unter 18 Jahren gelten eigene Bestimmungen für die Gültigkeitsdauer von Reisepässen:
• für Kinder ab Geburt bis 2Jahre: 2 Jahre
• für Kinder von 2 bis 12 Jahre: 5 Jahre
• für Kinder ab 12 Jahren: 10 Jahre

Voraussetzung für die Ausstellung eines Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsnachweis), auch die Vertretungsbefugnis für das Kind muss nachgewiesen werden (z.B. Heiratsurkunde).
Die zuständige Stelle ist die Passbehörde (Bezirkshauptmannschaft/Magistrat/Magistratisches Bezirksamt), auch Gemeinden nehmen Passanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Stelle weiter. Kinder müssen zum Identitätsnachweis bei der Antragstellung persönlich erscheinen. Der Reisepass für Kinder bis 2 Jahre ist gebührenfrei (bei normaler Zustellung).

Informationen zu den Amtswegen und den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf:

  • Hilfe zulassen & annehmen

    Hilfe zulassen & annehmen

    Frisch gebackene Eltern üben einen Beruf aus, der jede Menge Überstunden, Nacht- und Wochenendarbeit mit sich bringt. Als „Chef“ fungiert…

  • Wunder Po

    Wunder Po

    Die richtige Pflege und Vorbeugemaßnahmen können die Symptome eines Windelausschlages lindern bzw. verhindern.

  • Von der Brust zum Brei

    Von der Brust zum Brei

    Darüber sind sich alle einig: Muttermilch ist die beste Nahrung für ein Neugeborenes. Sie ist in den ersten sechs Lebensmonaten…

  • Stressfrei Baden mit Baby

    Stressfrei Baden mit Baby

    Das Baden ist für frischgebackene Eltern anfangs nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine Nervenprobe. Alles nass und glitschig –…

  • Papamonat

    Papamonat

    Väter haben das Recht auf eine einmonatige Freistellung nach der Geburt ihres Kindes, um sich der Familie zu widmen. Der…

  • Familie & Beruf … Ein Widerspruch?

    Familie & Beruf … Ein Widerspruch?

    Während der Schwangerschaft und rund um die Geburt eines Kindes stellen sich für ArbeitnehmerInnen viele Fragen in Sachen ihrer beruflichen…

Nach oben scrollen