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Eine Mutter kämmt ihrem Kind mit dem Flohkamm durch die eingeschäumten Haare.

Kopfläuse!

Diese Meldung empfängt Eltern oft im Kindergarten aber auch als Mitteilung in der Schule. Trotz aller Hygienemaßnahmen tritt in Gemeinschaftseinrichtungen immer wieder Kopflausbefall auf.

Kinder kuscheln gerne und stecken die Köpfe zusammen, dabei können die Parasiten einfach von einem Kopf zum anderen wandern. Um eine Übertragung zu verhindern, müsste somit sämtlicher enger Körperkontakt vermieden werden. Und wer Kinder kennt, weiß, dass das unmöglich ist.

Die Kopflaus lebt im Kopfhaar des Menschen und benötigt sein Blut zum Überleben. Dieses holt sie sich, indem sie mit dem Saugrüssel in die Kopfhaut sticht und dann saugt. Das kann zu Juckreiz führen, da sie – ähnlich wie Gelsen – ein Sekret gegen die Blutgerinnung abgeben.

Meistens wird der Befall mit Kopfläusen durch optische Kontrolle festgestellt, wobei Haare und Kopfhaut mit einem Spiegel oder durch eine andere Person kontrolliert werden und die Haare zusätzlich mit einem Läuse-Nissenkamm durchgekämmt werden. Dabei findet man dann oft die 2–3 mm kleinen Läuse und/oder die an die Haare gehefteten Eier der Läuse. Besonderes Augenmerk gilt der Schläfe, dem Nacken und dem Bereich hinter den Ohren, da sich Läuse hier gerne ansiedeln.

Freiwillig verlässt eine Kopflaus den Menschen nicht. Damit die Lauspopulation am Kopf nicht weiterwächst, muss daher unbedingt gegen den Befall vorgegangen werden. Da sich Läuse in verschiedenen Lebensstadien am Kopf befinden, müssen für eine völlige Beseitigung der Parasiten alle Formen (Nisse, junge Laus, erwachsene Laus) bekämpft werden – das erfolgt mittels entsprechender Anti-Laus-Mittel aus der Apotheke. Ob die Behandlung erfolgreich war und alle lästigen Mitbewohner abgetötet wurden, wird nach 8–10 Tagen nach Anwendung des Lausmittels kontrolliert.

Tritt in einer Familie ein Kopflaus-Fall auf, müssen alle anderen ebenso auf Läuse kontrolliert und gegebenenfalls sofort mit der Behandlung der betroffenen Personen begonnen werden, damit es nicht zur gegenseitigen Wiederansteckung kommt. Außerdem besteht Meldepflicht in Kindergarten und Schule. Eine Übertragung durch Gegenstände wie Kappen, Mützen oder Kämme ist selten, aber möglich. Diese gehören daher gründlich gereinigt und sollten nicht gemeinsam innerhalb des Familienverbandes verwendet werden! Bettwäsche, Handtücher und Kleidungsstücke, die mit den Kopfläusen in Berührung gekommen sind, müssen gewechselt und bei 60 Grad gewaschen werden. Eine komplette „Desinfektion“ der Wohnung ist jedoch nicht notwendig, da Kopfläuse ohne Wirt nur 3 Tage überleben können.