Abgesichert!

Wochengeld

In Österreich beginnt der gesetzliche Mutterschutz grundsätzlich 8 Wochen vor der Geburt und endet 8 Wochen danach, 12 Wochen ab Geburt bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten und Kaiserschnitt. Während dieser Zeit erhalten Sie auch das so genannte Wochengeld. Damit Sie dieses bei der Krankenkasse beantragen können, brauchen Sie eine Arbeits- und Entgeltbestätigung von Ihrer Firma.

Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe (zuzüglich Kinderabsetzbetrag, bei mehr als zwei Kindern auch Mehrkindzuschlag) gibt es ab Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes (bei Ausbildung bis maximal Ende des 25. Lebensjahres). Nach Ausstellung der Geburtsurkunde am Standesamt erfolgt die automatische Prüfung durch die Finanzbehörde, ob alle Voraussetzungen für die Gewährung und Auszahlung der Familienbeihilfe vorliegen.

Familienbonus Plus

Steuerentlastungen für Familien mit Kindern gibt es über die Arbeitnehmerveranlagung: Beim Arbeitgeber oder in der Arbeitnehmerveranlagung kann der Familienbonus plus geltend gemacht werden.

Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag in der Höhe von 2.000 Euro pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Nach dem 18. Geburtstag steht ein reduzierter Familienbonus Plus in Höhe von 700 Euro jährlich zu, sofern für das Kind weiter Familienbeihilfe bezogen wird.

Kinderbetreuungsgeld, Partnerschaftsbonus & Zuverdienstgrenzen

Das Kinderbetreuungsgeld kann in einer Pauschalvariante (mit flexiblen Aufteilungszeiten zwischen den Eltern) oder einer einkommensabhängigen Variante bezogen werden. Bei einer gleichmäßigen Aufteilung des Bezugs beider Elternteile (zumindest 60:40) wird ein zusätzlicher Partnerschaftsbonus in Höhe von gesamt 1.000 Euro gewährt.

Beim Kindergeldkonto (pauschales Modell) gibt es neben der fixen Zuverdienstgrenze von 18.000 Euro pro Jahr eine individuelle Zuverdienstgrenze in der Höhe von 60 % der maßgeblichen Einkünfte des Kalenderjahres vor der Geburt, in dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde. Im einkommensabhängigen System ist ein Zuverdienst von maximal 8.100 Euro im Kalenderjahr erlaubt. Der Kindergeldrechner hilft bei der Berechnung der Zuverdienstgrenzen.

Das Kinderbetreuungsgeld ist nach der Geburt bei der zuständigen Krankenkasse zu beantragen. Bereits bei der Antragstellung müssen sich die Eltern für ein Auszahlungsmodell entscheiden. Diese Entscheidung bindet beide Elternteile. Eine Änderung des Systems ist ausnahmslos nur binnen 14 Tagen ab erstmaliger Antragstellung möglich.

AlleinerzieherInnen und Familien mit niedrigem Einkommen können zum Pauschalmodell eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld für höchstens 12 Monate beantragen, die nicht mehr zurückgezahlt werden muss. Hier sind allerdings Zuverdienstgrenzen einzuhalten.

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