Abgesichert
In Österreich beginnt der gesetzliche Mutterschutz grundsätzlich 8 Wochen vor der Geburt und endet 8 Wochen danach, 12 Wochen ab Geburt bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten und Kaiserschnitt. Während dieser Zeit erhalten Sie auch das so genannte Wochengeld. Damit Sie dieses bei der Krankenkasse beantragen können, brauchen Sie eine Arbeits- und Entgeltbestätigung von Ihrer Firma.