Schuleinschreibung: Termine und Fristen im Überblick

Haben Sie und Ihr Kind sich für eine Wunschschule entschieden, ist der Weg frei für die Schuleinschreibung. Dafür gilt es einige Termine und Fristen zu beachten, über die wir Ihnen nachstehend einen Überblick liefern.

Vorschularbeit im Kindergarten

Den Anfang nimmt meist ein Elternabend im Kindergarten, wo die pädagogischen Schwerpunkte in der Vorschularbeit zur Erlangung der Schulreife dargelegt werden. Denn mit der Schuleinschreibung wird auch die Schulreife des Kindes festgestellt.

Die Vorschulkinder werden in der Gruppe meist gesondert betreut und individuell auf die Schuleinschreibung vorbereitet. Je nach Kindergarten folgt ab November ein persönliches Gespräch mit den Eltern, in dem die KindergartenpädagogInnen über den Schulreifestatus des Kindes informieren, hinweisen, wo eventuell noch Förderbedarf besteht und was vielleicht noch zuhause bis zur Schuleinschreibung geübt werden kann.

„Tag der offenen Tür“

Parallel dazu sollten Sie sich im Herbst langsam aber sicher entscheiden, in welche Schule Ihr Kind gehen soll. Im Normalfall finden aus diesem Grund ab Oktober sogenannte „Tage der offenen Tür“ an Schulen statt. Diese werden von den Schulen
autonom festgelegt und dauern unterschiedlich lang.

Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Wunschschule und suchen Sie das Gespräch mit der Schulleitung. Vielleicht kann auf privater Ebene eine Möglichkeit geschaffen werden, mit Lehrkräften oder SchülerInnen zu plaudern und Ihr Kind ein wenig in den Unterrichtsalltag hineinschnuppern zu lassen.

Wer ist schulpflichtig?

Alle Kinder, die bis zum 31.08.2024 sechs Jahre alt geworden sind, sind schulpflichtig und werden mit September 2024 eingeschult. Die Eltern erhalten im Herbst 2023 (auf alle Fälle bis vor Weihnachten) eine Zuschrift der zuständigen Bildungsdirektion, die Ihr Kind als schulpflichtig ausweist, informiert, wann die Schuleinschreibung in Ihrem Bundesland erfolgt und was Sie dafür vorbereiten sollten.
Manche Eltern, deren Kinder in den Monaten September bis Dezember geboren sind, denken vielleicht an eine vorzeitige Einschulung. Diese Kinder erhalten keine Zuschrift von der Bildungsdirektion, da sie nach der in Österreich geltenden Schulpflicht erst im Schuljahr 2025/26 als schulpflichtig gelten. Eine vorzeitige Einschulung wird von jeder Schule individuell geregelt – je nach gegebener Schulreife des Kindes bzw. dem verfügbaren Platzangebot in den ersten Klassen. Es empfiehlt sich in diesem Fall ein Gespräch mit der in Frage kommenden Schulleitung zu führen.

Schuleinschreibung & Schulreife

Im Normalfall findet die Schuleinschreibung Mitte Jänner statt (der Zeitraum ist in den unterschiedlichen Bundesländern immer etwas anders, manche Schulen sind auch deutlich früher dran, insbesondere Privatschulen).

Zur Schuleinschreibung gehen Elternteil(e) und Kind gemeinsam. Einerseits geht es um die offizielle Anmeldung des Kindes an der Schule mit dem Ausfüllen der entsprechenden Formulare, andererseits wird die Schulreife des Kindes festgestellt – manchmal in einem Raum mit der Schulleitung, manchmal in einem anderen Raum mit einer eigenen PädagogIn.
Die Schulreifefeststellung selbst ist keine Prüfung, die benotet wird. Es handelt sich vielmehr um eine Einschätzung der intellektuellen und sozialen Fähigkeiten Ihres Kindes.
Manchmal sind die Kinder besonders aufgeregt, stumm wie ein Fisch und es fällt ihnen schwer, zu zeigen, was sie können. Wird die Schulreife beim ersten Termin daher nicht festgestellt, gibt es die Möglichkeit zu einem zweiten Aufnahmegespräch im Frühjahr. Also keine Sorge, wenn es nicht sofort klappt.
Sollte im Zweifelsfall auch beim zweiten Termin die Schulreife nicht feststellt werden können, wird das Kind in die Vorschule eingestuft. Hier haben die Kinder noch ein Jahr Zeit, die nötige Schulreife zu erlangen.

Was sollen die Kinder für die Schulreifen können?

Je nach Schule können die Aufgaben im Detail variieren, allerdings wird im Allgemeinen die intellektuelle Leistung der Kinder überprüft. Dabei wird darauf geachtet, ob sie

  • kurze Geschichten bzw. Erlebnisse folgerichtig und in vollständigen Sätzen erzählen können.
  • Strichfiguren zeichnen, Symbole erkennen können.
  • Dinge zählen, mit einem Würfel würfeln und die entsprechende Augenzahl bestimmen können.
  • Gegenstände nach Form, Farbe oder anderen Kriterien (kurz/lang, leicht/schwer etc.) sortieren können.

Außerdem wird beobachtet, wie das Kind mit den Aufgabenstellungen umgeht. Kann es genau zuhören und die Aufgaben fortführen? Wenn es etwas nicht versteht, ist es in der Lage, dies dann auch zu äußern? Ebenso wichtig ist aber auch die soziale und emotionale Enwticklung des Kindes. Aber kein Stress: Niemand erwartet, dass ihr Kind ein Genie ist und schon alles kann und begreift!

Schulplatz sicher?

Grundsätzlich haben Sie den Gesprächstermin für die Schuleinschreibung in Ihrer Wunschschule. Oft wird gebeten, auch eine Alternativschule anzugeben für den Fall, dass an der Schule der ersten Wahl nicht genügend Plätze zu Verfügung stehen. Denn: Sie haben zwar einen Rechtsanspruch auf einen Schulplatz, aber nicht zwangsläufig an Ihrer Wunschschule (dann gilt: der Schulweg muss zumutbar sein).
Die Kriterien für eine Schulplatzzusage sind: Nähe zum Wohnort, Erreichbarkeit der Schule mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, Vorhandensein eines Geschwisterkindes an der Schule.

To Do’s bis zum Schulbeginn

Im März (spätestens April) erhalten Sie dann die endgültige Zusage der Schule per Post. Und damit folgen weitere Termine im Fahrplan bis zum Schulbeginn:

  • Termin bei der Schulärztin/dem Schularzt zum Gesundheitscheck des Kindes (Mutter/Kind Pass bzw. Impfpass nicht vergessen)
  • Elternabend im Juni, bei dem Sie das Klassenlehrerteam kennen lernen werden und idealer Weise bereits eine Schuleinkaufsliste für den Schulbeginn erhalten
  • Schnupperstunde der TafelklasslerInnen beim neuen Klassenlehrerteam (meist in der letzten Schulwoche)

Trotz aller Bürokratie und dem einen oder anderen elterlichen Nerv, der bis Schulbeginn vielleicht verloren geht: In die Schule gehen macht Spaß. Je relaxter die Eltern, desto entspannter ist auch das neue Schulkind und kann sich ohne Wenn und Aber auf den ersten Schultag freuen.

  • Einladung zur Schuleinschreibung (= Brief der Bildungsdirektion)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass des Kindes
  • Meldezettel des Kindes
  • Nachweis des religiösen Bekenntnisses des Kindes (Taufschein…)
  • Sozialversicherungsnummer des Kindes (grüne e-Card)
  • Arbeitsbestätigung der Eltern bei Anmeldung für die Ganztagesschule
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